Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen?
Aufladelöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen.
Dauerdrucklöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus müssen Nassdauerdruckfeuerlöscher längstens alle zwei Jahre und Pulverdrucklöscher längstens alle 4 Jahre zur Prüfung des Feuerlöschmittels und des Behälterinnenraumes geöffnet werden.
Sämtliche Instandhaltungsarbeiten an tragbaren feuerlöschern dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14 406 erfolgen. Die Verwendung von durch Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich.
Wie ermittelt man den genauen Zeitpunkt, an dem ein Feuerlöscher geprüft werden muss?
Wenn der Feuerlöscher noch nie einer Wartung unterzogen wurde, befinet sich ein Herstellervermerk mit der Aufschrift "Werksendkontrolle" oder ähnlich auf dem Gerät. Dieses Datum plus 2 Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt.
Wenn der Feuerlöscher bereits von einem Prüfdienst registriert wurde, finden Sie eine Prüfplakette auf dem Gerät, auf der, ähnlich wie beim TÜV am Auto, der nächste Fälligkeitstermin angegeben ist.
Welche einzelnen Arbeitsschritte werden bei der Wartung eines Feuerlöschers durchgeführt? Aufladelöscher
- Allgemeinen Zustand, Suaberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers kontrollieren, Schlauch demontieren, Behälter öffnen und Armatur abschrauben
Dauer: 1 - 2 Minuten
- Löschmittelbehälter vollständig entleeren. Feuerlöschmittel kontrollieren (Identität, Beschaffenheit, Wiederverwendbarkeit, Menge, usw.) erfoderlichenfalls erneuern.
Dauer: 4 - 5 Minuten
- Löschmittelbehälter innen und außen auf sicherheitsrelevante Beschädigungen und Mängel (Beule, Korrosion, Gewindeschäden, etc.) überprüfen. Armatur reinigen und demontieren, anschließend untersuchen (Gewinde, Risse, Druckentlastungseinrichtung, usw.)
Dauer: 4 - 5 Minuten
- Schlauch und gegebenenfalls Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen auf freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
Dauer: 1 - 2 Minuten
- CO2-Treibgaspatrone auf Beschädigungen kontrollieren, wiegen, bei Unter- bzw. Überfüllung austauschen. Armatur montieren (Dichtringe erneuern), Sicherung plombieren und Treibgaspatrone anschrauben.
Dauer: 1 - 2 Minuten
- Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen. Hierzu Feuerlöschmittel einfüllen, Armatur einsatzen, Feuerlöscher verschließen und sichern, Schlauch montieren. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhaltung kontrollieren.
Dauer: 4 - 5 Minuten
Dauerdrucklöscher
- Allgemeinen Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung des Behälters kontrollieren.
Dauer: 1 - 2 Minuten
- Betriebsdruck prüfen und mit dem Gerätemanometer - falls vorhanden - vergleichen. Bei Druckverlust den Feuerlöscher öffnen und die komplette Innenprüfung durchführen. Armatur mit Betätigungseinrichtungen und Schlauch sowie Feuerlöschbehälter äußerlich auf Beschädigungen untersuchen.
Dauer: 2 - 3 Minuten
- Feuerlöscher Druckentlasten, Schlauch abschrauben und Behälter öffnen. Druckbeaufschlagte Teile, Funktionsteile, nach den Herstellerangaben reinigen, prüfen und ggf. auswechseln. Dichtflächen, Dichtkegel prüfen. Kanäle und Leitungen für Feuerlöschmittel/Treibmittel auf freien Durchgang prüfen.
Dauer: 4 - 5 Minuten
- Schlauch und ggf. Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen auf freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
Dauer: 1 - 2 Minuten
- Feuerlöschmittel wieder einfüllen, Dichtringe erneuern, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen, über Füllanschluss mit Stickstoff beaufschlagen und Betriebsdruck wiederherstellen. Anschließend Dichtigkeitskontrolle durchführen.
Dauer: 4 - 5 Minuten
- Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren.
Dauer: 1 - 2 Minuten
Sofern die 10jährige Prüffrist abgelaufen ist, muss der Behälter vor der Wiederbefüllung einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden.
Quelle: Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.
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